Stiftungszweck

Stiftungszweck

Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Landeskirche wohnhaft auf dem Gebiet der Stadt Zürich und der Gemeinde Oberengstringen sowie von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (einschliesslich Pfarrpersonen sowie deren Angehörigen) ehemaligen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (einschliesslich Pfarrpersonen sowie deren Angehörigen), kirchlichen Behördenmitgliedern (sowie deren Angehörigen), ehemaligen kirchlichen Behördenmitgliedern (sowie deren Angehörigen) der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich und der ihr angeschlossenen Institutionen - im Falle von Notlagen wie z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit und Invalidität, für welche Vorsorge-/Fürsorgeeinrichtungen keine Leistungen erbringen.

Die Stiftung richtet zugunsten von unterstützungsberechtigten Personen aus:

  • Überbrückungszuschüsse bei frühzeitigen Altersrücktritten zur Kompensation der noch fehlenden AHV-Rente.
  • Zuschüsse oder Darlehen bei unverschuldeten oder vorübergehenden finanziellen Problemen.

Die Stiftung kann ferner weitere Zwecke verfolgen, die mit dem Gedankengut der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden und ihrer Mitglieder vereinbar sind. Sie kann Studierende der Theologie und Studienarbeiten im theologisch-kirchlichen Umfeld unterstützen. Sie kann kirchlichen und sozialen Institutionen Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge gewähren. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Stiftung Liegenschaften betreiben, kaufen und verkaufen.Die Stiftung verfolgt im Weiteren weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.

Statuten

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